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Ein Foto wird meistens nur angeschaut – selten schaut man in ein Bild hinein.
Ansel Adams
Zeitgeschehen - Die Fotografie und das Gesetz nicht nur für Schwarzseher gemacht
Während meiner mehr als 10jährigen Mediengestaltertätigkeit in einer Agentur und später als Freelancer wurde auch ich oft mit dieser Problematik konfrontiert. Nicht etwa durch öffentlich zugelassene Rechtsvertreter mit dem daraus resultierenden Recht, Recht zu sprechen, sondern durch Menschen, die sich anmaßen, selbst dasselbe in die Hand nehmen zu dürfen. Der Vorteil im professionellen Bereich besteht nun angenehmerweise darin, dass man es dort nicht mit Laien zu tun hat und daher im Regelfall gar keine Diskussionen erfolgen. Wie verhält es sich aber, wenn Privatpersonen ihr Recht auf freie Darstellung nutzen möchten, ohne angepöbelt oder in Form von Selbstjustiz verfolgt zu werden?
Folgende Gesetze treffen hierbei aufeinander
Zuerst zu nennen ist das Recht auf freie persönliche Entfaltung! Das bedeutet gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes, dass jeder Mensch sich frei entfalten können muss. Diese Freiheit ist nach der Menschenwürde das zweite Menschenrecht des Grundgesetzes und gilt damit für alle, nicht nur für deutsche Bürger*innen!
Gemäß UN-Vollversammlung Resolution 217 besagt unter anderem Artikel 29 Folgendes:
1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
§ 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,
1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.
(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Das Gewissen muss Euch nicht plagen
Wer diese Punkte gelesen hat und sich beim Fotografieren an diese hält, hat für gewöhnlich nichts zu befürchten. Jedenfalls nicht von Seiten der gesetzlichen Vertreter des Rechts! All das Gerede bestimmter Leute vom Kunsturhebergesetz und dem Recht am eigenen Bild, das einen Auszug aus dem KUG darstellt, ist eine spezielle Definierung für die Werke der bildenden Künste, in dem die Fotografie selbstredend einen Teilbereich bildet. Hierbei geht es jedoch um die Sicherung finanzieller Interessen und nicht um freizeitliche Beschäftigungen! Denn sobald eine Bezahlung erfolgt, gilt das "Recht am eigenen Bild" nicht mehr im Staat der Doppelmoral (legale Prostitution, zunehmende Arbeits- und Obdachlosigkeit, Kinderarmut etc.), ganz egal, was die Menschenrechtsorganisation bezüglich der "Menschenrechte" und "Menschenwürde" fordert. Zudem möge man in einer Stadt auf dem Boulevard einmal die Kameras zählen, die einen ohne Einwilligung filmen! Ihr seht, es ist nicht alles Schwarz-weiß, was oberflächlich so erscheint. Die verschiedenen Grauzonen prägen eine Gesellschaft ebenso und zeigen ihr wahres Anlitz.
Wer gesellschaftliches Leben einfängt und präsentiert, der dokumentiert eine ganz bestimmte Epoche, welche für künftige Generationen einen unschätzbaren Wert besitzt. Vor allen anderen wird diese Epoche von Privatpersonen unverfälscht vermittelt, da sie unabhängig von finanziellen oder politischen Beweggründen handeln. Anders also als Medienkonzerne, Kunsthäuser etc., die immer im Sinn des Profits handeln. Hier steht die objektive Darstellung in Konkurrenz zu der subjektiven, oft manipulierenden Darstellung benannter Institutionen, die natürlich nicht daran interessiert sind, dass die Menschen sich unabhängig untereinander austauschen und informieren. Denn das bedeutet den Verlust von Einfluss und Gewinn. Und es bedeutet bezüglich dessen auch die bewusste Falschinformation, um rechtschaffende Bürger zu verunsichern. Denn ...
Bundesfinanzhof contra Kunst Urheber Gesetz
Laut Bfh ist Fotografie grundsätzlich keine künstlerische Tätigkeit; technische Brillanz, Beherrschung der Motivauswahl und Motivgestaltung genügen nicht. Somit greift bei der Freizeitfotografie auch nicht das "Recht am eigenen Bild", denn dieses ist lediglich im KUG verankert. Der § 201a StGB gilt dagegen schon! Einen Obdachlosen oder Drogenabhängigen zu fotografieren und zu veröffentlichen, widerspricht nicht nur der ethischen Grundeinstellung des "Täters", sondern auch eindeutig dem Gesetz! (Also immer die Nuancen beachten, bevor Ihr jemanden totschlagen wollt!)
Nur wenn die Fotografie über die einfache Wiedergabe der Wirklichkeit hinausgeht, sei es aufgrund eigenschöpferischer Motivgestaltung, sei es aufgrund der Nutzbarmachung der fotografischen Technik zum Zwecke einer eigenschöpferischen Bildaussage, wird sie als Kunstwerk gewürdigt.
(BFH BStBl III 1963, 216; BStBl II 1972, 335; 1977, 470; hierzu, Maassen, Kunst oder Gewerbe?, Heidelberg 1991, Rz 389ff)
Einige Definitionen zum Thema
Fotografie ist eine Wahrnehmungsübung, die mit dem gesamten Körper gelebt wird. Sie lässt den Fotografen nicht nur sehen sondern vor allem auch fühlen. Geruch, Temperatur, Oberflächenbeschaffenheit, Farben, Geräusche, Schärfe/Unschärfe, Licht. (diekraftdessehens.com) Sie ist auch das Bedürfnis, anderen zu vermitteln, was man selbst erblickt, verbunden mit der Freude, wenn/ dass andere das erkennen und wertschätzen.
Das Journal ist eine besondere Form des Tage- oder des Notizbuchs. Es dient dem Notieren thematisch orientierter Einfälle. Methodisch wird dies beim sogenannten Journal-Writing im Bereich journalistischer Recherche, wissenschaftlicher Forschung und schriftstellerischer Arbeit umgesetzt. (wikipedia.org/wiki/Journal)
Unabhängiger Journalismus oder unabhängige Medien sind alle Nachrichtenmedien, die frei von der Einflussnahme des Staates oder anderer externer Quellen wie Konzerne oder einflussreiche Personen sind. Dazu gehören Fernsehen, Zeitungen, Radio und Online-Journalismus ... (liberties.eu/de/stories/unabhaengiger-journalismus-definition-bedeutung-und-wie-wir-ihn-schuetzen-koennen)
Zeitgeschehen wird in Abgrenzung zur Geschichte gebraucht. Während die Geschichte die Vergangenheit beschreibt, versucht das Zeitgeschehen ein Bild der Gegenwart zu zeichnen. Dabei liegt die Problematik vor, dass Gegenwärtiges sich stets in Vergangenes wandelt. (wikipedia.org/wiki/Zeitgeschehen)
Zur Mode wird Bekleidung erst, wenn sie das aktuelle Zeitgeschehen und die Entwicklung der unterschiedlichen Epochen in Politik, Kultur und Gesellschaft widerspiegelt. (macromedia-plus)
Die Fotografie und die Kunst = Blende anklicken
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